Kosten

Lernförderung und integrative Lerntherapie

  • Erstgespräch (erstes Kennlernen, Beratung, Informationsaustausch etc.)
  • Förderdiagnostik / Anamnese (je nach Einzelfall: 1-3 Einheiten)
    • auf Anfrage (inkl. Gutachten und Elterngespräch zur Abstimmung des Förderkonzeptes)
  • Lernförderung / integrative Lerntherapie / Vorschulförderung
    • auf Anfrage

Eine Therapieeinheit bzw. Lernfördereinheit dauert ca. 50 Min.

Vertrag

  • Keine Langzeitverträge
  • Jeder Therapievertrag kann zum jeweiligen Ende des laufenden Monats beiderseits gekündigt werden
  • Während der Schulferien findet die Lernförderung/Lerntherapie nach Absprache statt

Wer bezahlt Lerntherapie?*

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn Ihr Kind an einer chronischen Lernstörung leidet oder eine seelische Behinderung bereits eingetreten oder zu erwarten ist, können die Kosten für eine Lerntherapie über die zuständigen Jugendämter geltend gemacht werden.

 Voraussetzung hierfür ist, dass die Schule keine ausreichenden oder geeigneten Fördermaßnahmen anbieten kann und die Krankenkasse die Anerkennung der Lernstörung als Krankheit abgelehnt hat.

*Weiterhin müssen die Voraussetzungen für eine Finanzierung nach § 35a SGB VIII ("Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche") erfüllt sein. Andernfalls sind die Kosten für die Lernförderung/Lerntherapie privat zu tragen.

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